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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2005 - 9 A 1857/03   

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https://dejure.org/2005,19570
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2005 - 9 A 1857/03 (https://dejure.org/2005,19570)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.08.2005 - 9 A 1857/03 (https://dejure.org/2005,19570)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. August 2005 - 9 A 1857/03 (https://dejure.org/2005,19570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebühr für gegenstandslos gewordenen Widerspruchsbescheid; Versagung einer Baugenehmigung mit anschließend abgewiesener Klage und vergleichsweiser Einigung im Berufungsverfahren; Auferlegen von Verfahrenskosten aus Billigkeitsgründen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1979 - II A 460/77
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2005 - 9 A 1857/03
    Dementsprechend werde bereits in der Entscheidung des OVG NRW vom 14.8.1979 - II A 460/77 -, DVBl. 1981, 55, ausgeführt, dass selbst die Aufhebung der angefochtenen Bauordnungsverfügung durch die Ausgangsbehörde den Gebührenbescheid der Widerspruchsbehörde nicht rechtswidrig werden lasse.
  • VG Aachen, 15.05.2009 - 7 K 1589/08

    Berücksichtigung von Widerspruchsgebühren bei der Festsetzung von zu erstattenden

    Zu den notwendigen Aufwendungen sind auch die Widerspruchsgebühren zu zählen, vgl. im Ergebnis ebenso OVG NRW, Beschluss vom 24. August 2005 - 9 A 1857/03 -, NWVBl.

    Die Regelung des § 162 Abs. 1 VwG ist (lediglich) u. a. dann nicht einschlägig, wenn es um die Erstattung der Kosten des so genannten isolierten, nicht durch einen Prozess fortgesetzten Vorverfahrens geht oder im Rahmen eines Vergleichs keine Regelung über die Kosten eines durchgeführten Widerspruchsverfahrens getroffen wird, vgl. Olbertz, a.a.O. § 162 Rn. 12 und 60, VG Aachen, Urteil vom 10. Januar 2003 - 7 K 4416/97 -, nrwe, und im Anschluss hieran OVG NRW, Beschluss vom 24. August 2005 - 9 A 1857/03 -, juris.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2007 - 3 L 368/04

    Anbringung von Skulpturen auf Mietwohnhäusern; Zeichen als Werbeanlage;

    Die Rechtmäßigkeit der Gebührenfestsetzung für einen - bestandskräftigen - Bescheid ist somit nicht von dessen Rechtmäßigkeit abhängig (OVG Münster, B. v. 24.08.2005 - 9 A 1857/03 - NWVBl 2006, 192, zit. nach juris).
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